Von: Generalvikariat Gesendet:
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Von: Generalvikariat Gesendet:
Mittwoch, 17. Juni 2020 11:38 An: Bischöfliches Sekretariat ; Riel, Daniela Cc: Zauner, Susanne
Betreff: Ankündigung weiterer Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen für das kirchliche Leben ab dem 22.06.2020
Hochwürdige Herren, sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen angekündigt.
Für das kirchliche Leben bedeutet dies konkret, dass ab dem 22. Juni 2020
— Chorgesang im Bereich der Laienmusik wieder zugelassen ist. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer.
Es sind Hygienekonzepte einzuhalten, die Sie im Anhang finden.
— bei öffentlich zugänglichen Gottesdiensten nur mehr ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Teilnehmern eingehalten werden muss. Die Maskenpflicht besteht weiterhin. Es finden aber noch Gespräche mit der Bayerischen Staatsregierung statt, in der um eine Entbindung von der Maskenpflicht während des Gottesdienstes gebeten wird. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden Sie entsprechend informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen Daniela Riel Referentin im Generalvikariat/