Anmeldung zur Erstkommunion

Mit dem Formular erfolgt eine Anmeldung zur Erstkommunion im Schuljahr 2024/25 und den Zusatzangeboten zur Erstkommunionvorbereitung.

Bit­te täti­gen Sie zunächst die Anmel­dung zur Erst­kom­mu­ni­on mit Ein­tra­gung der all­ge­mei­nen Daten.

Für eine Anmel­dung zu den Zusatz­an­ge­bo­ten ver­wen­den Sie kom­for­ta­bel den Link aus der Anmel­de­be­stä­ti­gung. Damit wer­den ihre Grund­da­ten in das For­mu­lar bereits eingetragen.

Bei einer Anmel­dung zu Zusatz­an­ge­bo­ten ohne den Link aus der E‑Mail zur Anmel­de­be­stä­ti­gung tra­gen Sie bit­te den Vor­na­men und Nach­na­men des Erst­kom­mu­ni­on­kinds erneut ein und ver­wen­den die glei­che E‑Mailadresse wie bei der Erst­an­mel­dung, damit wir die Zuord­nung rich­tig machen können.

Teil­wei­se blei­ben Anmel­dun­gen im Spam-Fil­ter des Ser­vers hän­gen. Die Bestä­ti­gung einer Anmel­dung ver­zö­gert sich dann bis zu 2 Tage. Bit­te mel­den Sie sich daher nur noch­mals mit den glei­chen Daten an, wenn die Bestä­ti­gungs­mail auch nach 2 Tagen noch nicht ein­ge­gan­gen ist. Prü­fen Sie auch Ihren Spam-Ord­ner auf Mails mit Absen­der Erst­kom­mu­ni­on im Pfarr­ver­band Burghausen”.

Erzie­hungs­be­rech­tig­te
Daten­schutz­ver­ein­ba­rung zu Veröffentlichungen
Wir beab­sich­ti­gen, Infor­ma­tio­nen über die Erst­kom­mu­ni­on (Vor­be­rei­tung, Erst­kom­mu­ni­on­fei­er, wei­te­re Got­tes­diens­te im Zusam­men­hang mit der Erst­kom­mu­ni­on) – auch per­so­nen­be­zo­gen – einer grö­ße­ren Öffent­lich­keit zugäng­lich zu machen. Wir möch­ten dazu Tex­te und Fotos, ins­be­son­de­re sol­che, die im Rah­men der Erst­kom­mu­ni­on­vor­be­rei­tung, der Erst­kom­mu­ni­on­fei­er und the­ma­tisch zuge­hö­ri­gen Got­tes­diens­ten / Ver­an­stal­tun­gen ent­ste­hen, ver­öf­fent­li­chen. Neben Grup­pen­auf­nah­men und Stim­mungs­bil­dern der genann­ten Got­tes­diens­te / Ver­an­stal­tun­gen kön­nen dies auch Ein­zel­por­träts sein.
Hier­zu möch­ten wir Sie um die fol­gen­den Ein­wil­li­gun­gen bitten:
Eine Rech­te­ein­räu­mung an den Fotos erfolgt ohne Ver­gü­tung und umfasst auch das Recht zur Bear­bei­tung, soweit die Bear­bei­tung nicht ent­stel­lend ist. Ton‑, Video- und Film­auf­nah­men sind von die­ser Ein­wil­li­gung nicht umfasst. Die Ein­wil­li­gung ist jeder­zeit gegen­über dem zustän­di­gen Pfarr­amt wider­ruf­lich. Bei Druck­wer­ken ist die Ein­wil­li­gung nicht mehr wider­ruf­lich, sobald der Druck­auf­trag erteilt ist. Wird die Ein­wil­li­gung nicht wider­ru­fen, gilt sie zeit­lich unbe­schränkt. Die Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig. Aus der Nicht­er­tei­lung oder dem Wider­ruf der Ein­wil­li­gung ent­ste­hen kei­ne Nachteile.

Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net / Daten­schutz­recht­li­cher Hinweis
Bei einer Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net, auch in den so genann­ten sozia­len Medi­en, kön­nen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (ein­schließ­lich Fotos) welt­weit abge­ru­fen und gespei­chert wer­den. Die Daten kön­nen damit etwa auch über so genann­te Such­ma­schi­nen” auf­ge­fun­den wer­den. Dabei kann nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass ande­re Per­so­nen oder Unter­neh­men die Daten mit wei­te­ren im Inter­net ver­füg­ba­ren per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­knüp­fen und damit ein Per­sön­lich­keits­pro­fil erstel­len, die Daten ver­än­dern oder zu ande­ren Zwe­cken verwenden.

Ver­öf­fent­li­chung in der ört­li­chen Tages­pres­se / Daten­schutz­recht­li­cher Hinweis:
Mir / uns ist bekannt, dass die Daten nach Ver­öf­fent­li­chung in der Pres­se auch für Wer­bung, Mei­nungs­for­schung usw. Ver­wen­dung und in Datei­en von Fir­men, Insti­tu­ten usw. Auf­nah­me fin­den können.

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