Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Seine Aufgabe ist es, in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend bzw. beschließend mitzuwirken.
„Mit ihrer Stimme bei der Pfarrgemeinderatswahl können Sie direkten Einfluss auf die Zusammensetzung dieses Gremiums nehmen und Sie stärken den Pfarrgemeinderat in Ihrer Pfarrei.”
Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre.
Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Kandidatenlisten sind in den Pfarrkirchen ausgehängt.
Bischof Stefan Oster lädt in diesem Video dazu ein, sich weiterhin oder neu für die Pfarrei zu engagieren.
Ihnen entgeht ein toller Beitrag!
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